Geschäfts- und Lieferbedingungen der Gress Natursteine GbR

1. Allgemeines

Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Bestellungen von Natursteinen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und dem Besteller rechtsverbindlich. Wir verkaufen keine Natursteine über Internetshops. Anderslautende Bedingungen des Bestellers sind ungültig, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Der Besteller verzichtet insofern auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Änderungen gegenüber den in unseren Informationsunterlagen gemachten Angaben bleiben vorbehalten.

2. Auftragsbestätigung, Schriftform, Preise

Unsere Angebote erfolgen aufgrund der jeweils zur Verfügung gestellten Kalkulationsunterlagen (Zeichnungen, Maßangaben etc.) Eine Änderung dieser Kalkulationsunterlagen führt auch zu einer Änderung des Angebotes. Die gilt insbesondere für Sonderzuschnitte oder Sonderbearbeitungen. Zusagen unserer Verkäufer und Verkaufsberater in Beratungsgesprächen (in telefonischer Beratung, e-Mail-Beratung, Blogbeiträge, Postings etc.) oder Zusicherungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder sonstige Leistungsdaten sowie für besondere Verarbeitungsanforderungen, die Bestandteil eines Auftrages werden sollen.

Die Angebotspreise sind objektbezogen und bei der Bestellung der gesamten Angebotsmenge verbindlich. An unsere Angebotspreise halten wir uns 6 Wochen gebunden. Die für die Angebotsausarbeitung erforderlichen Unterlagen (wie Zeichnungen usw.), sind uns kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Versäumt es der Besteller für die Kalkulation wichtige Unterlagen zur Verfügung zu stellen und führt dies zu einer fehlerhaften Kalkulation, sind wir berechtigt die Preise entsprechend neu zu kalkulieren. Pläne und Entwürfe, welche wir auf Wunsch des Kunden ausarbeiten, bleiben unser Eigentum. Unsere Preise verstehen sich in Euro ab Werk, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Fassung.

Aufträge, die unter Einreichung fremder Modelle und Zeichnungen erteilt werden führen wir ohne Überprüfung des patent-, muster- oder markenrechtlichen Bestimmungen auf Gefahr des Bestellers aus. Er trägt den entstehenden Schaden durch evtl. missbräuchliche Benutzung voll selbst.

3. Hinweise und Information zur Materialbeschaffenheit und zur Ausführung

Wir wählen die Natursteine und Materialien möglichst nach den Wünschen des Kunden aus. Wir wählen das Gestein nach Korn und Farbe möglichst zusammenfassend aus. Verschiedenartigkeit in Körnung, Abweichung in Farbe und Gefüge, Flecken, Adern, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Schattierungen etc. sind regelmäßig keine Werkstofffehler, sondern liegen in der Natur der Materialien. Wir kennzeichnen den, dem Besteller angebotenen oder von ihm gekauften Stein (Auftragsausfertigung) mit einer Lagernummer auf dem Auftrag, um Verwechslungen auszuschließen. Von uns vorgelegte Muster sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines. Abweichungen der Steine und Materialien bezogen auf Farbe, Struktur und Textur sind stets möglich und liegen in der Natur der Materialien. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Natur- und Kunststeine in Farbe und Struktur nicht immer einheitlich geliefert werden können. Naturstein ist ein natürlich gewachsener Stein. Er besteht aus mineralischen Substanzen, sowie aus Beimengungen verschiedenerer Art, wie Metall- Oxyden, Farb- Erden usw. Dadurch erhält er sein charakteristisches Aussehen.

Unsere Handgravuren sind keine mechanischen Kopien, sondern in individueller Handarbeit gefertigt. Daher ist jedes Stück ein Unikat mit persönlicher Handschrift.

Bei Natursteinen und Kunststeinen sind sachgemäße Kettungen, das Auseinandernehmen von Teilen in losen Adern oder Stichen und deren Wiederzusammensetzung, ferner die Verstärkung durch unterlegte, solide Platten (auf Doppelungen) sowie das Anbringen von Klammern, Dübeln, Vierungen je nach Beschaffenheit und Eigenart der betroffenen Marmorsorten nicht nur unvermeidlich, sondern auch wesentliches Erfordernis der Bearbeitung. Granitsteine sind nicht frostbeständig. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Granit als Weichgestein sowohl einem natürlichen Abrieb unterliegt, als auch eine höhere Empfindlichkeit gegen Wasser und Säuren sowie andere Flüssigkeiten aufweist. Granit ist auch nicht kratzfest. (2) Grabmale werden von Gress Natursteine GbR nach den anerkannten Regeln des Handwerks auf Fundamente gegründet und so aufgestellt, dass die öffentliche Sicherheit auf dem Friedhof gewährleistet ist. Nichtsdestoweniger kann ein Absinken durch Frost- Tauwechsel oder durch übermäßige Regenfälle gänzlich ausgeschlossen werden, insbesondere wenn auf dem Friedhof durch zu große Belegungsdichte mit Grabmälern eine Gründung auf gewachsenem Boden nicht möglich ist. (3) Nach Aufstellung der Grabsteine auf der Grabstelle darf das Denkmal in den folgenden 10 Tagen nicht berührt werden, damit der Stein seine Festigkeit im Zementbett mit dem Sockel erhält. Vergoldungen sind eine Schriftveredlung mittels dünner Blattgoldschicht in klebender Ölschicht. Sie sind daher sehr empfindlich und keinesfalls mit Bürsten oder Blumenpapier abzuwischen. Säuberungen können mit einem weichen Pinsel und viel Wasser erfolgen, sollten aber nicht zu oft wiederholt werden; dasselbe gilt auch bei Farbfassungen. Gress Natursteine GbR übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung bei Zuwiderhandlungen gegen die in diesem Absatz geregelten Verhaltens- oder Hinweispflichten.

4. Lieferung

Sämtliche Bestellungen werden unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen. Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die eine terminmäßige Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der übernommenen Lieferverpflichtungen. In dieser Zeit ist der Kunde nicht berechtigt, uns Nachfristen mit dem Ziel zu setzen, nach deren fruchtlosem Ablauf auf Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir das Leistungshindernis zu vertreten haben, bleibt unsere Lieferverpflichtung und das Recht des Kunden zur Nachfristsetzung unberührt; Die Nachfrist muss jedoch so bemessen sein, dass innerhalb ihrer das Leistungshindernis voraussichtlich behoben werden kann. Über den Zeitraum, der zur Behebung des Leistungshindernisses voraussichtlich erforderlich sein wird, werden wir den Kunden unverzüglich nach Eintritt des Leistungshindernisses unterrichten. Aufhebung und Rücktritt vom Vertrag bedürfen der Schriftform. Im Falle des Verzuges kann der Abnehmer uns schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme der Liefergegenstände nach Ablauf der Frist ablehne. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Abnehmer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

5. Bestellung auf Abruf, Abnahmeverzug

Bei Bestellung auf Abruf oder ähnlichem ist der Besteller verpflichtet, die bestellte Ware innerhalb angemessener Frist, längstens binnen 2 Monaten ab Bestelldatum abzunehmen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Verweigert der Vertragspartner nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Frist oder einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von 2 Wochen die Abnahme der Lieferung oder ergibt sich sonst aus dessen Verhalten der Wille, nicht abnehmen zu wollen, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser Schadensersatzanspruch beträgt 30 % des Nettowarenwertes für Handelsware und 100 % des Nettowarenwertes für Fertigware und Sonderanfertigungen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dass er wesentlich geringer ist als die Pauschale.

6. Beanstandungen, Mängelrügen

Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung zu rügen. Der Besteller hat uns eine angemessene Zeit zur Überprüfung der Mängelrüge zur Verfügung zu stellen. Wir stehen dafür ein, dass unsere Lieferungen und Leistungen sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Lieferungen und Leistungen der gleichen Art üblich ist und der Kunde nach der Art des Bestellten erwarten kann. Kein Mangel in diesem Sinne sind naturgegebene und aus der Art der Beschaffenheit der Materialien ergebende Abweichungen oder Änderungen eines Artikels in Bezug auf eine Katalog- oder Internetbeschreibung. Wir weisen darauf hin dass wir über die gesetzliche Gewährleistungsdauer hinaus keine Gewähr für die Standfestigkeit von, von uns gesetzten Grabmälern übernehmen können, da regelmäßig mit wetterbedingten Absetzungen von Grabanlagen, insbesondere unter Frosteinflüssen, zu rechnen ist, diese sich unter Wettereinflüssen verziehen und/oder absetzen können, auch wenn sie mängelfrei gesetzt sind und hierdurch die Standsicherheit der Grabmäler beeinträchtigt werden kann. Deshalb ist es Pflicht der Eigentümer regelmäßig die Standsicherheit der Grabmäler zu überprüfen und ggf . auf eigene Kosten herzustellen. Die Friedhofsämter überprüfen regelmäßig frostbedingte Absetzungen. Naturgegebene und aus der Art der Beschaffenheit der Materialen ergebende Abweichungen sind insbesondere bei Granit, natürlich vorkommenden Maserungen, Adern, Flecken und Farbschwankungen. Mit Abweichungen, wie sie in der Natur des jeweiligen Grundstoffes vorkommen, bleiben vorbehalten. Im Fall von berechtigten Mängeln liefern wir als Ersatz Ware gleicher Art und Güte. Zur Ersatzlieferung hat der Besteller uns nach vorheriger Absprache angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben. Preisnachlässe anstelle von Ersatzlieferungen können nur für den nicht verwertbaren Anteil des Materials gewährt werden. ACHTUNG: Reklamationen werden nur innerhalb 5 Tagen nach Arbeitsausführung berücksichtigt und müssen schriftlich erfolgen. Später eingehende Mängelrügen werden nicht anerkannt.

7. Haftungsbeschränkung

In allen Fällen, in denen wir auf Grund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften wir nur, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen in bar oder Leistung einer Sicherheit auch für schon bestätigte Aufträge vor Absendung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherstellung der vereinbarten Kaufsumme bedingt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften ist nicht gestattet. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles werden bankmäßige Zinsen in Anrechnung gebracht. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Wir behalten uns bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und der eventuell anfallenden Zinsen und Kosten das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

9.Urheberrecht

Unsere Zeichnungen, Muster, Angebote bzw. Kalkulationsunterlagen dürfen weder nachgebildet noch für Ausschreibungen verwendet bzw. Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Bestellungen nach fremden Entwürfen bzw. Zeichnungen setzen wir voraus, dass der Käufer sich das Ausführungsrecht gesichert hat.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein oder werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue wirksame Bestimmung vereinbart wird, die dem wirtschaftlichen Sinn und der Bestimmung am nächsten kommt. © Gress Natursteine GbR 31.10.2012
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